Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten.
Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt.
Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig, sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.
Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln.
Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter.
Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde.
Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.
Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige ich den Verein bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren und Bearbeitungsgebühren (10,-) sind vom Mitglied/Gast zu tragen.
Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden
Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden bei den SV Berliner Bären e.V. (nachfolgend „Bären“ genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bären und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle.
Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Anmietung von Hallenstunden
Die Anmietung von Stunden in den Tennishallen des SV Berliner Bären e.V., Göschenstr. 7-9, 13437 Berlin, erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens. Für die Buchung ist eine Mitgliedschaft gem. Beitragsordnung notwendig.
Vermietung langfristiger Hallenstunden (Abonnements)
Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich durch eine Online-Buchung über das Internetportal berlinerbaeren.ebusy.de zustande. Vor einer Online- Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung eines Abonnements erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt. Zum Nachweis hat der jeweilige Mieter die elektronische Buchungsbestätigung zu Kontrollzwecken mit sich zu führen.
Für langfristige Hallenstunden gibt es ein Vorbuchungsrecht, welches bis zum 14.Juli des jeweiligen Buchungsjahres bestand hat. Wird bis dahin das Abonnement nicht wieder gebucht, somit entfällt das Vorbuchungsrecht.
Vermietung einzelner Hallenstunden
Bei der Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt der Mietvertrag ausschließlich durch eine Online-Buchung über das Internetportal berlinerbaeren.ebusy.de zustande. Vor einer Online- Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung einer einzelnen Hallenstunde erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt. Vorrangig spielberechtigt für diese Einzelstunden sind ausschließlich die Mieter mit einer elektronischen Buchungsbestätigung. Zum Nachweis hat der jeweilige Mieter die elektronische Buchungsbestätigung zu Kontrollzwecken mit sich zu führen.
Die Bären behalten sich das Recht vor, die Anzahl der im Voraus zu buchenden Einzelstunden pro Monat zu reglementieren.
Platzbelegung
Der Verein ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.
Buchungsbestätigung / Stornierungen / Widerruf
Wird die Buchungsbestätigung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei den Bären widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.
Stornierungen von online gebuchten Einzelstunden über das Internetportal berlinerbaeren.ebusy.de sind bis 48h vor Termin möglich. Verbindlich gebuchte Einzelstunden sind zu bezahlen.
Tennisstunden mit Trainer / Ballmaschine
Die Anmietung von Tennishallenstunden in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit den Bären hat, sowie das Spielen mit einer Ballmaschine, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des SV Berliner Bären e.V.
Bevollmächtigte
Der Vorstand handelt im Rahmen der Vergabe einzelner Hallenstunden als Bevollmächtigte der Bären.
Mitwirkungspflicht des Hallenmieters
Der Hallenmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Hallenmieter verpflichtet sich, den Bären jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der Bären die Daten zu bestätigen.
In den Tennishallen darf ausschließlich mit den hierfür vorgesehen Schuhen gespielt werden:
In unserer Traglufthalle können Sie nur mit Sandplatz Tennisschuhen spielen. STRENGSTENS VERBOTEN SIND JOGGINGSCHUHE!!
In unserer festen Teppichhalle können Sie nur mit sauberen Tennisschuhen (Allcourt Sohle) spielen!!
Zuwiderhandlungen können mit Schadenersatzleistungen von bis zu € 15.000,- geahndet werden (Austausch des Bodens).
Platzpflege
Nach dem Spielen ist es verpflichtend, in unserer Tennishallen den Platz mit der dafür vorgesehenen Tennisplatzschleppe abzuziehen und die Linien zu fegen (Linien nur bei den Sandplätzen).
Hallenmietpreise / Saisonzeiten
Die Hallenmietpreise werden zu Beginn einer jeden Hallensaison festgelegt und durch gesonderten Preisaushang und im Internetauftritt der Tennisabteilung des Vereins unter www.berlinerbaeren.de bekannt gegeben.
- Dauer der Wintersaison Traglufthalle: Ende September/Anfang Okotober bis Mitte April des nachfolgenden Kalenderjahres (29 Wochen)
- Dauer der Wintersaison Feste Halle: Ende September/Anfang Okotober bis Mitte April des nachfolgenden Kalenderjahres (29 Wochen)
- Dauer der Sommersaison Feste Halle: Mitte April bis Ende September eines jeden Jahres
Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises
Rechnungen werden per E-Mail, Telefax oder postalisch übersandt. Für Einzelstunden erfolgt die Rechnungslegung durch das Internetportal berlinerbaeren.ebusy.de.
Der Hallenmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf das Konto der Bären unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer. Die Zahlung hat per Lastschriftverfahren zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungstermin. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug (Rückbuchungen), so hat der Mieter unbeschadet von weiteren Ansprüchen der Bären (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe vor € 10,- zu zahlen.
Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden.
Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
Verhinderung des Mieters/Ersatzmieter
Der Mieter haftet gegenüber den Bären auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.
Kündigung des Mietvertrages
Die Tennisabteilung der Bären behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch die Tennisabteilung der Bären kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.
Schadensersatzansprüche
Die Bären behalten sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
Hallenordnung
- Die Feste Halle ist ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen zu betreten. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden und das Tragen von Straßenschuhen in der Festen Halle sind verboten.
- Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
- Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten (volle Stunde).
- Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde.
- Während der Sommerspielzeit haben die durch die Abteilungsleitung Tennis für die Durchführung des Tennistraining authorisierten Trainer das bevorzugte Recht, das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Festen Halle fortzusetzen. Sie besitzen damit ein Spielvorrecht gegenüber Mieter einzelner Stunden. Ein Vorrecht auf die Nutzung gegenüber Dauerbuchern haben sie jedoch nicht!
- Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.
- Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
- Der Vorstand, und alle Mitglieder der Bären sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
- Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Die Bären bemühen sich, die Temperatur in den Hallen bei über 15 Grad zu halten. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.
Haftungsausschluss
Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.
Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle der Bären zu melden.
Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigte sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.
Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.
Geltungsbereich / Gerichtsstand / Sonstiges
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Die Bären werden durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Der Verein wird gegenüber Dritten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.
Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung 01.03.2022 in Kraft.